Dr. Liffler´s Online-Neurodermitis-Sprechstunde

Themen der Sprechstunde

Sie können diese Sprechstunde aus unterschiedlichen Beweggründen in Anspruch nehmen. Beispielsweise können Sie im Rahmen von Einzelsprechstunden spezielle Fragen stellen. Es kann aber auch eine zuverlässige Basisdiagnostik durchgeführt werden, aus deren Ergebnissen sich ein objektiver Behandlungsbedarf ableiten lässt. Am häufigsten wünschen betroffene Erwachsene oder Eltern AD-kranker Kinder eine individuelle Systemische Hyposensibilisierung (SHS).

Gesetzliche Vorschriften

Grundlage der Inanspruchnahme einer Privatpraxis ist der Behandlungsvertrag, in dem der Arzt seine Leistung beschreibt und voraussichtlichen Kosten genau angeben muss. Vor Beginn der Behandlung muss gemäß § 18 Absatz 8 Bundesmantelvertrag-Ärzte, ein schriftlicher Behandlungsvertrag abgeschlossen werden. Ich unterscheide drei Standardverträgen:

 

- Behandlungsvertrag über spezielle Probleme der Krankheit. Eine 20- bis 30 minütige eingehende Beratung kostet 20 bis 30€ nach GOÄ.

- Behandlungsvertrag über eine vollständige Basisdiagnostik und abschließende ausführliche Erörterung und Planung der Behandlung im Rahmen eines 30-minütigen Online-Meetings. Abrechnung nach GOÄ, Kosten ca. 200€.

- Behandlungsvertrag über die Durchführung einer vollständigen Systemischen Hyposensibilisierung. Die Behandlung dauert etwa 1,5 bis 2 Monate mit wöchentlich zwei 20 bis 30 - minütigen vorbereiteten  Video-Meetings und Nacharbeit und regelmäßiger Verlaufskontrolle. Abrechnung nach GOÄ, Gesamtkosten ca. 800€.

Info für gesetzlich versicherte Klienten

Bei der Systemischen Hyposensibilisierung (SHS) handelt es sich zurzeit noch um eine so genannte Individuelle Gesundheitsleistung. IGeL sind Leistungen, für welche die Krankenkassen in der Bundesrepublik nicht leistungspflichtig sind. 

 

Diese Leistungen können von den Vertragsärzten und Privatärzten in Deutschland gegenüber gesetzlich versicherten Patienten nur im Rahmen einer Privatbehandlung gegen Selbstzahlung erbracht werden. Wie eingangs bereits erwähnt, muss vor Beginn der Behandlung gemäß § 18 Absatz 8 Bundesmantelvertrag-Ärzte ein schriftlicher Behandlungsvertrag abgeschlossen. Die Abrechnung richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

 

Manche gesetzliche Krankenkassen bezahlen bestimmte IGeL auch, obwohl sie nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehören oder sie bieten diese Leistungen im Rahmen privater Zusatzversicherungen an.

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Privatärztlicher Behandlungsvertrag: Einzelberatung
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Privatärztlicher Behandlungsvertrag: Diagnostik für Eltern eines neurodermitiskranken Kindes
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Privatärztlicher Behandlungsvertrag: Diagnostik für Erwachsene
PÄBV Erwachsene.pdf
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Privatärztlicher Behandlungsvertrag: Therapie
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Nachdem Ihre E-Mail mitsamt ausgefülltem Behandlungsvertrag im Anhang eingegangen ist und bearbeitet wurde, erhalten Sie einen Terminvorschlag. Die Beratungen erfolgen nach Bedarf telefonisch, schriftlich per E-Mail oder im Rahmen einer Videosprechstunde (Zoom).